Michael Haeser
Diplom-Psychologe · Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Michael Haeser · Fachpsychologische Begutachtung

Fachpsychologische Gutachten

Verkehrspsychologische Gutachten und Stellungnahmen – auch für gerichtliche Verfahren – sowie waffenrechtliche Eignungsbegutachtungen.

Unabhängig. Fachlich fundiert.

Verkehrspsychologische Gutachten und Stellungnahmen

Als Diplom-Psychologe und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) erstelle ich fachpsychologische Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Fahreignung und zu verkehrsrechtlich relevanten Auffälligkeiten.

Meine langjährige Berufserfahrung, auch als ehemaliger MPU-Gutachter, sowie meine therapeutische und diagnostische Tätigkeit bilden die Grundlage einer differenzierten fachpsychologischen Beurteilung.

Gutachten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren

Verkehrsrechtliche Strafverfahren können weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben.

Eine fachpsychologische Begutachtung oder Stellungnahme kann dazu beitragen, persönliche Hintergründe, die Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und bereits erreichte Veränderungen nachvollziehbar darzustellen.

Ich unterstütze damit sowohl Betroffene als auch deren Rechtsanwälte bei der fachlichen Aufarbeitung verkehrspsychologischer Fragestellungen.

Eine qualifizierte fachpsychologische Stellungnahme kann für die gerichtliche Beurteilung von Bedeutung sein.
Über ihre Berücksichtigung und die rechtlichen Konsequenzen entscheidet ausschließlich das Gericht.

Waffenrechtliche Eignungsbegutachtung

Ich erstelle darüber hinaus Gutachten zur persönlichen Eignung nach § 6 Waffengesetz (WaffG).

Im Mittelpunkt steht die fachpsychologische Untersuchung und Beurteilung der persönlichen Eignung anhand der jeweiligen Fragestellung und der maßgeblichen rechtlichen Anforderungen.

Die Begutachtung erfolgt unabhängig und ergebnisoffen.

Ablauf und Kosten

Am Anfang steht die Klärung des Begutachtungsanlasses und der konkreten Fragestellung. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen, Untersuchungen und gegebenenfalls psychodiagnostischen Verfahren festgelegt.

Art und Umfang des Gutachtens sowie das Honorar werden vor Auftragserteilung besprochen.

Für Rechtsanwälte: Eine frühzeitige Abstimmung der fachpsychologischen Fragestellung ist sinnvoll, damit Umfang und Zielsetzung der Begutachtung auf das jeweilige Verfahren abgestimmt werden können.

Kontakt

Für Anfragen zu einer fachpsychologischen Begutachtung erreichen Sie mich unter 0203 3635697.